Die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bringt bedeutende Veränderungen für Unternehmen, deren Geschäftsführer und die Kunden mit sich. Als Geschäftsführer sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, die Bestimmungen der DSGVO zu befolgen und in Ihrem Unternehmen zu implementieren.

Ihre Herausforderung

  • Sie haben einen Datenschutzbeauftragten, entweder intern oder extern, ernannt und wahrscheinlich alle notwendigen Dokumentationen angefertigt.
  • Die Verwaltung der datenschutzrelevanten Dokumente ist grundsätzlich nicht effektiv organisiert, was zu zahlreichen Abhängigkeiten führt.
  • Andere Gesetze und Vorschriften beeinflussen ebenfalls die Unternehmensprozesse, was zu unkontrollierten Überschneidungen und widersprüchlichen Anforderungen führt.
  • Ihnen fehlt es an fachkundigem Personal und den notwendigen Ressourcen, um eine Harmonisierung aller betroffenen Prozesse und Dokumentationen zu gewährleisten.

Ihre Zielsetzung

  • Externe Unterstützung beim Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
  • Beratung zu bestehenden Fördermitteln und Hilfestellung im Antragsverfahren
  • Unterstützung beim Aufbau interner Kompetenzen, um Datenschutz dauerhaft mit eigenen Mitteln zu gewährleisten.

Unser Lösungsangebot

  • Unser Leitfaden Aufbau Datenschutz ermöglicht es KMUs, trotz erheblichem Ressourcenmangel, ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) innerhalb von fünf Monaten zu implementieren.
  • Die Map-basierte Methode verknüpft alle gesetzlichen Anforderungen mit dem Managementsystem.
  • Musterdokumente erleichtern die individuelle Umsetzung, während eine ausgeklügelte Indizierung aller Inhalte eine flexible Auswertung und Transparenz gewährleistet.
  • Für das Einführungsprojekt stehen erfahrene Berater in wöchentlichen Regelterminen zur Verfügung.

Ihr Nutzen

für Geschäftsführung

  • Rechtliche Compliance: Unternehmen sind durch die DSGVO dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nach den definierten Prinzipien zu verarbeiten. Geschäftsführer haben die Aufgabe, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen, um Strafen und Schäden am Ruf zu vermeiden.
  • Verantwortung und Pflichten: Es obliegt den Geschäftsführern, die Befolgung der Datenschutzrichtlinien zu gewährleisten und die Rechte der betroffenen Personen zu wahren.
  • Datensicherheit: Die DSGVO schreibt vor, dass angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergriffen werden müssen. Geschäftsführer sind dafür verantwortlich, dass diese Sicherheitsstandards umgesetzt werden.

für Organisation

  • Transparenz und Informationspflichten: Unternehmen sind verpflichtet, klare und verständliche Informationen darüber zu liefern, wie sie personenbezogene Daten erfassen, nutzen und speichern. Betroffene Personen haben das Recht, auf diese Informationen zuzugreifen und sie zu prüfen.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Unternehmen müssen eine Datenschutz-Folgenabschätzung vornehmen, wenn bestimmte Arten der Datenverarbeitung Risiken für die Privatsphäre der betroffenen Personen darstellen könnten.
  • Datenschutzbeauftragter: Gemäß DSGVO müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

für Kunden

  • Kontrolle persönlicher Daten: Die DSGVO ermöglicht es Bürgern, die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu erlangen. Kunden haben das Recht, über die Verwendung ihrer Daten informiert zu werden und können ihre Zustimmung jederzeit zurückziehen.
  • Rechte betroffener Personen: Kunden haben das Recht, Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten zu verlangen.
  • Zusammenfassend verbessert die DSGVO den Datenschutz, verstärkt die Rechte der Bürger und gewährleistet, dass Unternehmen mit personenbezogenen Daten verantwortungsvoll umgehen.

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